"Recht ist Wille zur Gerechtigkeit" (G. Radbruch, Rechtsphilosoph)
... zu dieser verhelfe ich Ihnen!
Gerne möchte ich die Anwaltskanzlei und mich auf den folgenden Seiten vorstellen:
Mein Name ist Steffen Hohnsbein. Ich bin seit Anfang 2004 als Rechtsanwalt zugelassen und bei allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie beim Europäischen Gerichtshof vertretungsberechtigt.
Zuvor war ich im Rahmen der Referendarausbildung mehrere Monate für eine strafrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei in Mexiko tätig.
Ein Jahr nach Zulassung, im Jahr 2005, habe ich in Kooperation mit der University of Cape Town in Südafrika für mehrere Monate Kriminalforschungen durchgeführt und ein Kriminalpräventionsprojekt
(„Judo gegen Gewalt“) in einem Armenviertel in Kapstadt ins Leben gerufen.
Seit 2006 bin ich zudem ausgebildeter Mediator (FU Hagen) mit Schwerpunkt im Täter-Opfer-Ausgleich (TOA).
Nachdem ich in der Rechtsabteilung eines überregional vernetzten IT-Unternehmens und in einem überörtlichen Rechtsanwaltsbüro tätig war, gründete ich Anfang 2008 die Anwaltskanzlei
Hohnsbein.
Neben mehrjähriger praktischer Tätigkeit habe ich durch Fort- und Weiterbildungen den besonderen Schliff auf den Gebieten des Allgemeinen Zivilrechts (insbesondere Vertragsrecht und
-gestaltung), Arbeits-, Straf- und Sozialrechts erhalten.
Auf diesen Rechtsgebieten stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und vertrete Sie gerichtlich wie außergerichtlich zuverlässig und kompetent.
Sollten Sie im Streit stehen -etwa mit Ihrem Nachbarn, Kollegen, Vorgesetzten oder Geschäftspartner- oder Täter bzw. Opfer einer Straftat geworden sein, so verhelfe ich
in meiner Eigenschaft als Mediator zu unbürokratischer Beilegung dieser Differenzen.
In folgenden Organisationen bin ich außerdem aktiv:
- Stellvertretender Vorsitzender des Vereins "MiA - Migranten in Aktion e.V."
- Leiter der Judosparte des VfL Bad Nenndorf e.V.
Meine allgemeinen Bürozeiten sind:
- montags bis donnerstags von 9:00 Uhr - 18:00 Uhr
- freitags von 9:00 Uhr - 12:30 Uhr
- sowie nach vorheriger Vereinbarung
Um die Wartezeit zu verkürzen und etwaige Abwesenheiten zwecks Wahrnehmung von Gerichtsterminen oder Fortbildungen zu vermeiden, empfehle ich dringend vor Besuch einen Termin mit
mir zu vereinbaren.