Zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen bedarf es bereits vor einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung professioneller Unterstützung.
Als klassisches Beispiel sei hier der Fall angeführt, in dem ein Kfz-Unfallbeteiligter ohne Rücksprache mit einem Anwalt noch am Unfallort bestätigt, den Unfall verursacht zu
haben. Eine solche Bestätigung wird von der Versicherung häufig als Schuldanerkenntnis gewertet, mit der Folge, dass diese für den Schaden nicht aufkommt. Hier wäre es für den
Unfallbeteiligten besser gewesen, sich zum Unfallhergang zunächst nicht zu äußern.
Ein anderes Beispiel möchte ich aus dem Strafrecht anführen. Häufig kommt es vor, dass Beschuldigte einer Straftat ohne Rücksprache mit einem Anwalt zu einer ihnen vorgeworfenen Tat Angaben
machen. Dies erleichtert der Ermittlungsbehörde oft den Beschuldigten der Tat zu überführen, was bei Schweigen zu den Vorwürfen ggf. nicht geschehen wäre.
Um Ihnen Situationen wie diese zu ersparen, berate ich Sie gerne professionel auf den Gebieten Strafrecht, Zivilrecht (insbesondere Vertragsrecht und
Unfallregulierung), Sozialrecht und Arbeitsrecht. Im Einzelnen:
(Jugend-)Strafrecht, Verkehrsstrafrecht, Strafvollzugsrecht, Nebenklage, Opferschutz und Verletztenrechte
Das (Jugend-)Strafrecht und die Nebenklage stellen den Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit dar.
Das Rechtsgebiet des Strafrechts mit seinen Nebengebiete hat strafbare Handlungen sowie Ihre rechtlichen Folgen zum Inhalt. Außerdem regelt es den Ablauf des Strafverfahrens.
Wird Ihnen etwa ein Einbruchdiebstahl vorgeworfen, so kommen entsprechende strafrechtlichen Regelungen (Strafgesetzbuch (StGB) und Strafprozessordnung (StPO)) zum Tragen.
Um Ihnen den Ablauf eines fairen Verfahrens zu gewährleisten, ist es wichtig möglichst frühzeitig einen Anwalt zu konsultieren. Es ist für einen juristischen Laien oft nicht erkennbar, ob und wann es
vorteilhaft ist, in einer Vernehmung auszusagen oder ob man besser (zunächst) schweigen sollte. Stimmen Sie daher Ihr weiteres Verhalten frühzeitig mit mir ab.
Sollten Sie sich in Haft befinden oder droht eine solche, so kläre ich Sie gerne über Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des dort geltenden Strafvollzuggesetzes (StVollzG) auf und vertreten Sie
gegenüber den zuständigen Behörden und Institutionen.
Besonderes Augenmerk legt die Kanzlei auf den Bereich des Jugendstrafrechts. Hier gilt es neben den allgemeinen Strafvorschriften die besonderen Bedürfnisse und Probleme des jungen Straftäters zu
berücksichtigen. Hierbei bedarf es neben juristischen Know- hows viel Fingerspitzengefühls und pädagogischer Fähigkeiten, die ich Ihnen gerne zur Verfügung stelle.
Aber auch wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, sind Sie bei mir genau an der richtigen Adresse. Unter Berücksichtigung Ihrer psychischen Situation nehme ich Ihre Interessen
wahr, berate Sie umfangreich und vertrete Ihre Rechte gerichtlich etwa in Form der Nebenklage, des Adhäsionsverfahrens oder der Privatklage wie auch außergerichtlich z.B. bei der
Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen.
Zivilrecht
Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen von Menschen untereinander.
Hierunter fallen etwa die Vorschriften die beim Abschluss von Verträgen zur Anwendung kommen.
Kaufen Sie beispielsweise in einem Kaufhaus eine Uhr und stellen Sie später fest, dass diese mangelhaft ist, so zeige ich Ihnen auf, welche Möglichkeiten Ihnen das Zivilrecht in einer solchen Lage
bietet. In Betracht kommen hier etwa die Neulieferung der Ware, Minderung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag.
Außerdem biete ich Ihnen auf dem Gebiet des Zivilrechts rechtliche Unterstützung bei
Problemen bei Onlinekäufen
Streitigkeiten mit Ihrem Mieter oder Vermieter
Problemen in Zusammenhang mit Reparaturen oder anderen Werken
Verletzungen des Körpers oder Eigentums etwa infolge eines Unfalls
der Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund einer mangelhaften Reise
der Interessendurchsetzung im Rahmen von Verhandlungsgesprächen
der Überprüfung von Verträgen oder AGBs
der Erstellung anwaltlicher Forderungs- und Mahnschreiben
Anbahnung, Abschluss und Beendigung von Verträgen
Fragen bezüglich Haftung, Gewährleistung und Schadensersatz
Sozialrecht
Das Sozialrecht dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags des Sozialstaatsprinzips. Es umfasst die Rechtsbereiche, die mit sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherung, wie etwa der
Gewährleistung des Erhalts eines Existenzminimums durch den Staat, zu tun hat. Einschlägige Rechtsnormen sind insbesondere das Sozialgesetzbuch (SGB) und das Grundgesetz (GG). Das
Sozialrecht umfasst die Gebiete
Ausbildungs- und Arbeitsförderung,
Sozialversicherung,
Entschädigung von Verbrechensopfern,
Kinder- und Wohngeld sowie
Sozialhilfe und ALG II (Hartz IV)
auf denen ich Sie gerne berate.
Arbeitsrecht
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts gibt es eine Vielzahl einschlägiger Vorschriften. Diese reichen vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) über das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bis hin zum
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBefrG). Gerne helfe ich Ihnen durch diesen Paragraphendschungel und erkläre wann welche Vorschrift zum Greifen kommt.
Insofern bin ich gleichsam rechtlicher Ansprechpartner für Auszubildende, Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Vom Arbeitsrecht umfasst sind z.B. Unklarheiten bei
der Erstellung rechtssicherer Verträge,
der Überprüfung bestehender Verträge,
Anbahnung, Abschluss und Beendigung von Verträgen,
Fragen bezüglich Haftung und Schadensersatz sowie
Unklarheiten zur Urlaubsabgeltung, Kündigung und Mutterschutz.
Mediation
Unter Mediation versteht man ein von einem neutralen Dritten (dem Mediator) moderiertes Konfliktlösungsverfahren, das den Parteien hilft, eine einvernehmliche, gemeinsam erarbeitete
Lösung des Streits zu finden. Dabei ist der Mediator moderierend tätig und hilft etwa bestehenden Machtungleichgewichte der Parteien entgegen zu wirken.
Bereiche in denen Mediation Anwendung findet, reichen von Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Streitigkeiten zwischen Unternehmen bis hin zu Meinungsverschiedenheiten innerhalb
einer Familie und zwischen Schülern, Bekannten und Freunden.
Aber auch im Strafrecht wird in geeigneten Fällen der Konflikt zwischen Täter und Opfer durch den sog. Täter-Opfer-Ausgleich, aus der Welt geschafft und ein friedliches Nebeneinander zwischen
den Beteiligten hergestellt. Gleichzeitig werden dem Täter grds. Vergünstigungen im Rahmen des Strafverfahrens zugebilligt und beim Opfer Ängste im erheblichen Umfang abgebaut, so dass eine
win-win-Situation für die Beteiligten erreicht wird.
Sollten Sie Fragen zu anderen Rechtsgebieten haben, so hilft gerne einer der ausgewählten kompetenten Kooperationspartner meiner Kanzlei.
Wichtiger Kostenhinweis:
Für die außergerichtliche Rechtsberatung fällt bei Vorlage eines Berechtigungsscheins einzig eine Gebühr i.H.v. 15 € an.
Bei Gerichtsverfahren besteht für Geringverdiener sowie Hartz IV und ggf. ALG I - Empfänger u.U. die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Bei Bewilligung
werden die Kosten meiner Beauftragung und evtl. anfallende Gerichtskosten vom Staat übernommen.
In allen anderen Fällen können Sie bei mir eine Erstberatung bereits ab 30 € erhalten. Die konkrete Höhe ist einzelfallbezogen und richtet sich nach Gebiet und Umfang des Rechtsrats. Hierüber
informiere ich Sie aber selbstverständlich vorab.
Ohnehin werde ich Sie vor bösen Überraschungen bewahren, da ich Sie stets rechtzeitig über evtl. anfallende Kosten informiere, so dass frühzeitig entsprechend reagiert werden kann.